Terminanfrage
Kosten
Die Kosten für eine Behandlung richten sich nach der GebüH und ergeben einen Stundensatz von € 80,00 pro Stunde. Abgerechnet wird die benötigte Zeit pro Termin im 15-Minuten-Takt (15 Min. = € 20,00).
Ausfallhonorar
Ausfallhonorar in Bestellpraxen (Rechtsgrundlage § 615 BGB):
Für ein unentschuldigtes Versäumnis eines vereinbarten Behandlungstermins ohne Absage bis 24 Stunden vorher werden € 40,00 in Rechnung gestellt
(vgl. Amtsgericht München mit Urteil vom 1. April 2009, Az: 163 C 33450/08 bzw. Amtsgericht Tettnang, Az: 7 C 719/98).